Wir als Schulgemeinschaft möchten mit Hilfe dieser Schulordnung die Grundsätze unseres Leitbildes umsetzen. Sie soll ein konfliktfreies Zusammenleben an unserer Schule ermöglichen und eine Atmosphäre schaffen, die von Vertrauen und Rücksicht geprägt ist. Dafür gibt die Schulordnung mit ihren Regeln den Rahmen vor. Wir alle übernehmen Verantwortung für deren Einhaltung.

  1. Unterrichtszeit
    Wir beginnen den Unterricht pünktlich im jeweiligen Klassenraum und haben das notwendige Arbeitsmaterial dabei. Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet um 12.50 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.50 Uhr und endet um 17.00 Uhr.

  2. Fehlzeiten
    Wir begründen unsere Fehlzeiten und entschuldigen uns, wenn wir nicht am Unterricht teilnehmen können, gemäß der folgenden Regelungen:

    Abmeldung während der Unterrichtszeit:
    Bei Unwohlsein während der Unterrichtszeit melden sich Schülerinnen und Schüler im Sekretariat und beim jeweiligen Fachlehrer ab. Minderjährige Schüler können nur nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

    Beurlaubungen:
    Beurlaubungen vom Unterricht oder anderen Pflichtveranstaltungen der Schule für bis zu zwei Tage werden rechtzeitig – mindestens zwei Tage vor dem Termin – beim Klassenlehrer bzw. Tutor schriftlich beantragt. Ab drei Tagen und unmittelbar vor oder nach den Schulferien erfolgt dies bei der Schulleitung.

    Versäumen des Unterrichts:
    Bei Unterrichtsversäumnis (z.B. wegen Krankheit) erfolgt am ersten Tag eine Mitteilung an die Schule (z.B. telefonisch, per Fax) durch einen Erziehungsberechtigten. Spätestens am dritten Tag wird eine schriftliche Entschuldigung (keine Email) vorgelegt. Bei auffällig häufigem Fehlen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Bei nicht aktiver Teilnahme am Sportunterricht besteht Anwesenheitspflicht und es ist eine Entschuldigung erforderlich.

  3. SOL-Stunden (Selbstorganisiertes Lernen)
    Wir wollen, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Kann der Unterricht von einer Lehrkraft nicht erteilt werden, so finden in dieser Zeit SOL-Stunden unter Aufsicht einer Vertretungslehrkraft statt. Die Unterlagen für das jeweilige Fach werden in die SOL-Stunden mitgebracht.

  4. Verlassen des Schulgeländes
    Wir achten darauf, die Regeln der Aufsicht einzuhalten. Während ihres gesamten Schultags dürfen die Schüler der Unter- und Mittelstufe (Klasse 5–10) das Schulgelände nicht verlassen. In der Mittagspause ist dies jedoch mit schriftlichem Einverständnis (Dauererlaubnis) der Eltern möglich. Bei Zuwiderhandlung ruht die Aufsichtspflicht der Schule.

  5. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulhaus
    Wir verhalten uns im Schulgebäude und auf dem Schulgelände so, dass weder andere noch wir selbst gefährdet und keine Gegenstände beschädigt werden.
    Wir handeln umweltgerecht und sind gemeinsam für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss stuhlen wir auf, schließen die Fenster und machen das Licht aus.
    Wir helfen mit, dass nicht unnötig Energie für Heizung und Beleuchtung verbraucht wird. Die Klassenordner sorgen nach Stundenende für eine saubere Tafel. Das gesamte Schulhaus ist eine kaugummifreie Zone. Es ist nicht erlaubt, auf dem Schulgelände Schneebälle zu werfen.

  6. Führung des Tagebuchs
    Wir unterstützen die jeweiligen Lehrer und Tagebuchordner bei der Führung des Tagebuchs, da das Tagebuch ein wichtiges Dokument ist. Außerhalb der Unterrichtszeit wird das Tagebuch in das dafür vorgesehene Fach im Sekretariat gelegt.

  7. Benutzung elektronischer Geräte
    Wir gehen maß- und rücksichtsvoll mit elektronischen Geräten um.
    Elektronische Geräte (Handys, Smartphones, Musicplayer, etc.), die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, dürfen im Schulgebäude nur in der Mittagspause (12.50 Uhr – 13.50 Uhr) benutzt werden. Außerhalb dieser Zeit sind die Geräte ausgeschaltet. Zu keiner Zeit dürfen Aufnahmen ohne Einverständnis der Beteiligten gemacht werden. Ferner dürfen gemäß Jugendschutzgesetz verbotene Filme, Bilder, Aufnahmen oder Ähnliches weder angesehen noch gespeichert oder weitergegeben werden.
    Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte abgenommen und bis zum Ende des Unterrichtstags im Sekretariat aufbewahrt.

  8. Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen
    Wir beachten, dass Alkohol, Zigaretten und Drogen auf dem gesamten Schulgelände verboten sind. Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung das Alkoholverbot lockern.

 

Diese Schulordnung tritt zu Beginn des Schuljahres 2013/14 in Kraft.

Böblingen, September 2013