Auszug aus dem Schulgesetz: § 57 Elternbeirat: 

Der Elternbeirat arbeitet im Rahmen der geltenden Regelungen vertrauensvoll mit den am Schulleben beteiligten Gruppen zum Wohl der Schulgemeinschaft zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden (z.B. den „Elterngroschen“) Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten.
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten

Mitglieder der Schulkonferenz
 Auszug aus dem Schulgesetz: § 47 Schulkonferenz:

In der Schulkonferenz werden alle zustimmungspflichtigen Entscheidungen an der Schule getroffen. Sie ist zusammengesetzt aus Schulleitung, Elternvertretern und Schülervertretern.

Leitbild
Der Elternbeirat war an der Erarbeitung des Leitbilds des Otto-Hahn-Gymnasiums beteiligt. In der Redaktionsgruppe wurde der Elternbeirat durch Frau Haase vertreten. Detaillierte Infos zum Leitbild können Sie im Schulprofil einsehen.